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So erhalten Sie ein Angebot für eine Dolmetschleistung

Hier finden Sie alle Informationen, die ich benötige, um meine Verfügbarkeit zu prüfen und Ihnen ein Angebot zu erstellen.

Wenn Sie ein unverbindliches Angebot für eine Dolmetschleistung anfordern möchten, senden Sie mir bitte folgende Angaben:

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• Was: Art des Termins oder Verfahrens und kurze Beschreibung des Auftrags.
• Wann: Datum, Beginn und voraussichtliche Dauer oder ungefähre Endzeit.
• Wo: genaue Anschrift oder Hinweis darauf, dass der Termin online stattfindet.
• Wer: Gesamtzahl der anwesenden Personen, Anzahl der Personen, für die gedolmetscht werden soll, sowie deren Herkunftsland.
• Unterlagen: Ladung, Tagesordnung, Programm und alle weiteren verfügbaren Informationen, die der Vorbereitung dienen können.

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Notartermine

Notartermine erfordern eine besondere sprachliche und juristische Vorbereitung. Damit ich den Auftrag annehmen kann, benötige ich den vollständigen und aktuellen Entwurf der Urkunde oder des notariellen Dokuments, das beurkundet werden soll, mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf.

Der vorab erforderliche Übersetzungs- und Vorbereitungsaufwand wird gesondert von der Dolmetschleistung und der Anfahrt berechnet. Spätere Änderungen müssen vor dem Termin mitgeteilt werden und können zusätzliche Kosten verursachen.

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Honorare

Bei Aufträgen nach dem JVEG gilt die gesetzlich festgelegte Vergütung. Für alle anderen Dolmetschleistungen wird vor der Auftragsbestätigung ein Angebot erstellt. Bei der Berechnung werden die voraussichtliche Dauer, Anfahrts- und Wartezeiten sowie gegebenenfalls der notwendige Vorbereitungsaufwand berücksichtigt.

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Nach der Bestätigung bildet das Angebot die Grundlage der Abrechnung. Überschreitet die tatsächliche Dauer die veranschlagte Zeit oder ändern sich die Rahmenbedingungen des Auftrags, wird der zusätzliche Aufwand nach dem im Angebot angegebenen Stundensatz berechnet.

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Stornierung und Terminverschiebung

Für bestätigte Dolmetschtermine wird der vereinbarte Zeitraum verbindlich reserviert. Bei einer späteren Absage oder Terminverschiebung können abhängig vom Zeitpunkt der Mitteilung ein Ausfallhonorar sowie bereits entstandene Kosten berechnet werden. Die jeweils geltenden Stornierungsbedingungen werden im Angebot mitgeteilt. Für Aufträge nach dem JVEG gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

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